Sachsen

Reparaturbonus Sachsen 2026

Aktiv · Aktuelle Antragshinweise prüfen

Zuletzt geprüft: · Offizielle Quelle

Menschen mit Hauptwohnsitz in Sachsen können für qualifizierte Reparaturen aktuell einen Zuschuss erhalten, wenn die Programmvoraussetzungen erfüllt sind.

Auf einen Blick

50 % Erstattung, maximal 200 €; Mindest-Rechnungsbetrag 115 €; bis zu 2 Reparaturen im Kalenderjahr.

Reparaturkosten berechnen Offizielle Quelle

Beispiele: So viel Reparaturbonus können Sie erhalten

Reparatur: 100

Nicht förderfähig: unter 115 € Mindest-Rechnungsbetrag.

Reparatur: 180

Zuschuss: 90 € · Eigenanteil: 90

Reparatur: 500

Zuschuss: 200 € · Eigenanteil: 300

Voraussetzungen

Rechnungen müssen ab dem 2. Oktober 2025 datiert sein. Die Reparatur muss bei einem teilnehmenden Fachbetrieb erfolgen.

Reparaturbonus Sachsen beantragen

Die SAB stellt die digitale Antragstellung bereit. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Hinweise der SAB.

Zur digitalen Antragstellung der SAB

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Reparaturbonus Sachsen?

50 % der förderfähigen Reparaturkosten, maximal 200 € pro Reparatur.

Wie hoch muss die Rechnung sein?

Der Mindest-Rechnungsbetrag beträgt 115 €.

Wie oft kann ich den Reparaturbonus beantragen?

Bis zu 2 Reparaturen pro Kalenderjahr sind förderfähig.

Welche Reparaturen sind förderfähig?

Gefördert werden Geräte aus der offiziellen SAB-Geräteliste, darunter Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Küche, Kommunikation, Computer, Körperpflege, Fotografie, Mobilität.

Wo kann ich den Reparaturbonus Sachsen beantragen?

Die SAB stellt die digitale Antragstellung bereit. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise vor der Antragstellung direkt auf der offiziellen SAB-Seite.

Ist der Reparaturbonus Sachsen 2026 noch aktiv?

Ja. Das Förderprogramm ist aktiv. Die aktuellen Hinweise zur Antragstellung sollten vor dem Antrag direkt bei der SAB geprüft werden.

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